KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

Für Sie zuständig

Nicole Probst.jpg
Nicole Bühn
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.buehn@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Fischen in der Steiermark – Verbote und Strafen

Verbote

Der Fischfang muss weidgerecht ausgeübt werden.

Bei der Ausübung des Fischfangs in der Steiermark sind – unter anderem – folgende Handlungen verboten, da diese nicht als weidgerecht gelten:

  • Verwendung von Schlingen
  • Fischstechen
  • Verwendung von Sprengstoffen
  • Einsatz gentechnisch veränderter Köder
  • Verwendung von Giften oder betäubenden Mitteln
  • Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder
  • Elektrofischfang (ohne Ausnahmebewilligung)

Strafen bei Übertretung

Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen:

Solche Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 2.200 Euro zu bestrafen.

Rechtsgrundlagen

§§ 12 bis 15, 26 Steiermärkisches Fischereigesetz

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion