KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

Für Sie zuständig

Nicole Probst.jpg
Nicole Bühn
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.buehn@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Hundelärm

Hundelärm muss grundsätzlich geduldet werden, außer er erreicht ein "ungebührliches" Maß. Erreicht das Bellen/Jaulen von Hunden ein "ungebührliches" Maß, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und bei den Sicherheitsbehörden kann eine Anzeige erstattet werden.

Daneben kann eine Unterlassungsklage bei Gericht eingebracht werden, wenn der Lärm das ortsübliche Maß überschreitet und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes/der Wohnung wesentlich beeinträchtigt wird. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall zu beurteilen.

Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion