KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

Für Sie zuständig

Nicole Probst.jpg
Nicole Bühn
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.buehn@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Steuerrechtlicher Freibetrag für Mehraufwendungen für Kinder mit Behinderungen

Allgemeine Informationen

Personen, die wegen der Behinderung ihres Kindes erhöhte Familienbeihilfe beziehen und finanziell außergewöhnliche Belastungen zu tragen haben, steht ein Pauschalbetrag in Höhe von 262 Euro zu.

Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung und ein allfälliges Entgelt für Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule oder für eine Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen.

Zuständige Stelle

Das Finanzamt (→ BMF)

Zusätzliche Informationen

Der monatliche Freibetrag vermindert sich durch pflegebedingte Geldleistungen (beispielsweise Pflegegeld).

Weiterführende Links

Außergewöhnliche Belastungen für behinderte Kinder (→ BMF)

Letzte Aktualisierung: 3. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen