KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

Für Sie zuständig

Nicole Probst.jpg
Nicole Bühn
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.buehn@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeine Informationen zu Religionen in Österreich

Österreich hat als multikultureller Staat auch eine lange Tradition als Heimat von Personen verschiedenster Religionsgemeinschaften. Der Gedanke der Gleichberechtigung der Konfessionen setzte sich im Laufe der Zeit immer mehr durch, insbesondere ausgehend von den Toleranzpatenten Kaiser Josephs II. 1781/1782. Heute sind den Anhängern von Religionsgemeinschaften und den Gemeinschaften selbst in Österreich verschiedene Grundrechte in Bezug auf die Religionsausübung verfassungsgesetzlich garantiert.

Was den Status von Religionsgemeinschaften und damit einhergehend deren Rechtsstellung betrifft, gibt es in Österreich zwei Formen: gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften und staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften. Die Bekenntnisgemeinschaften besitzen Rechtspersönlichkeit, sind jedoch keine Körperschaften öffentlichen Rechts. Die gesetzliche Anerkennung durch den Staat hingegen räumt einer Religionsgemeinschaft die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ein, was mit der Wahrnehmung von Aufgaben des öffentlichen Interesses einhergeht (z.B. Recht zur Erteilung von Religionsunterricht in allen öffentlichen Schulen bzw. Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht).

Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion