KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

Für Sie zuständig

Nicole Probst.jpg
Nicole Bühn
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.buehn@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Taschengeld

Obwohl Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben, sollte ihnen ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhältnissen entsprechendes Taschengeld gewährt werden.

Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind Gültigkeit hat.

Richtwerte für Taschengeld:

Alter des Kindes Prozentsatz
Bis 7 Jahre 1 Prozent des Unterhaltsanspruchs
7 bis 10 Jahre 5 Prozent des Unterhaltsanspruchs
10 bis 14 Jahre 8 Prozent des Unterhaltsanspruchs
14 bis 18 Jahre 10 Prozent des Unterhaltsanspruchs

Hinweis

Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz