KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

Für Sie zuständig

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Nicole Bühn
T +43 7442 511-223
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Referat Polizei & Verkehr     
24234
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gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Parkerlaubnis

Wenn Sie an Ihrem alten Wohnort eine genehmigte Parkerlaubnis haben, denken Sie rechtzeitig daran, diese zurückzulegen.

In manchen Städten in Österreich benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine Parkerlaubnis. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld eines Umzugs über die entsprechenden Voraussetzungen an Ihrem zukünftigen Wohnort.

Hinweis

Für manche Orte besteht die Möglichkeit, diese Parkerlaubnis auch mittels Online-Formular zu beantragen.

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion