KFZ-Zulassungsangelegenheiten
Österreich.gv.at - Lebenslage
Grundbuchseinsicht
In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.
- Allgemeines zur Grundbucheinsicht
- Einsichtnahme und Abfragen bei Gericht
- Einsichtnahme bei Notaren
- Grundbuchabfrage über das Internet
Aktuelle Informationen über Grundbucheinsicht, Einsichtnahme bei Notaren, Abfrage bei Gericht, etc.
Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion