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Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Adressänderung: Grundbuch

Allgemeine Informationen

Die Eigentümerin/der Eigentümer einer Liegenschaft muss im Fall einer Adressänderung einen schriftlichen Antrag auf Adressänderung an das Grundbuchsgericht stellen.

Dieser Antrag muss die genaue Angabe der Liegenschaft, bei der die Adressänderung durchgeführt werden soll, enthalten.

Sie können bei der Antragstellung die Hilfe einer Notarin/eines Notars oder einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet

Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.

Erforderliche Unterlagen

Hinweis

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden. Eventuell werden zusätzliche Unterlagen (z.B. Bestätigung der Abmeldung) benötigt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Bezirksgericht.

Kosten

47 Euro Eingabegebühr; wenn nicht die Eingabe und sämtliche Urkunden im Elektronischen Rechtsverkehr übermittelt werden, erhöht sich die Eingabegebühr um 19 Euro.

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer