Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft
Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige
4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")
Achtung
Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:
- EU- und EWR-Bürgerinnen/EU- und EWR-Bürger:
- Anmeldung bei der Meldebehörde
- Anmeldebescheinigung (spätestens drei Monate nach der Niederlassung in Österreich)
- Drittstaatsangehörige:
Online-Ratgeber und -Rechner
Weiterführende Links
- Leitfaden "Daheim statt ins Heim – Schritt für Schritt zum Personenbetreuer" (→ WKO)
- Berufsverband der Selbstständigen 24-Stunden-Pfleger und -Betreuer in Österreich (→ Pflegeverband)
Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft