Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Strafvollzug

Die Leitung des Strafvollzugs liegt beim Bundesministerium für Justiz.

Momentan stehen 28 Justizanstalten zur Verfügung:

  • 7 Strafvollzugsanstalten für Männer zum Vollzug von Freiheitsstrafen von mehr als 18 Monaten
  • 1 Strafvollzugsanstalt für Frauen 
  • 5 Sonderanstalten, davon 4 für den Maßnahmenvollzug und 1 für Jugendliche
  • 15 gerichtliche Gefangenenhäuser, die am Sitz der für Strafsachen zuständigen Landesgerichte eingerichtet sind

Dazu kommen 12 Außenstellen der Justizanstalten, die zum Teil als landwirtschaftliche Betriebe eingerichtet sind.

Beim Bundesministerium für Justiz ist eine Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eingerichtet, welche die strategische und operative Leitung und die dienst- und fachaufsichtsbehördliche Zuständigkeit in oberster Instanz im Strafvollzug wahrnimmt.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Strafvollzugsgesetz (StVG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz