Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Namensänderung
Wann darf ich meinen Vor- oder Familiennamen ändern lassen?
- Gesetzliche Gründe für eine Namensänderung
- Gründe für die Ablehnung des Namensänderungswunsches
- Namensänderung von Erwachsenen
- Namensänderung von Minderjährigen
- Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung
- Namensänderung nach Beendigung der Ehe
Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion