Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
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Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Identitätszeuge

Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

Beispiel

Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

Hinweis

Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion