Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Aufenthaltstitel

Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthaltstitel für Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion