Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Ablauf eines Volksbegehrens – Übersicht

Diese Tabelle beschreibt die einzelnen Stadien eines Volksbegehrens.
Stadium Kurzbeschreibung
Anmeldung und Registrierung
  • Anmeldung des Volksbegehrens (VB) beim Bundesminister für Inneres (BMI)
  • Gesetzlich vorgegebenes Formular für Anmeldung
  • Entscheidung durch BMI binnen zwei Wochen
  • Anmeldung wird zugelassen ⇒
    • Registrierung des VB im Zentralen Wählerregister
    • Sammlung von Unterstützungserklärungen ab erfolgter Registrierung möglich
  Ausführliche Informationen zur Anmeldung (Registrierung) eines Volksbegehrens
Sammlung von Unterstützungserklärungen
("Einleitungsverfahren")
 
  • Mindestens 8.969 Unterstützungserklärungen (UE) für Einleitungsantrag erforderlich
  • Persönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich)
  • Anrechnung der UE bei den Unterschriften (siehe unten)
  • 8.969 oder mehr UE werden erreicht ⇒
    • Initiatorinnen/Initiatoren des VB können Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens stellen
  Ausführliche Informationen zur Unterstützung von Volksbegehren
Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
  • Antrag durch Initiatorinnen/Initiatoren des VB
  • Gesetzlich vorgegebenes Formular für Antrag
  • Entscheidung des BMI über Antrag binnen drei Wochen
  • Antrag wird stattgegeben ⇒
    • Festsetzung des Zeitraums zur Unterzeichnung des VB durch BMI
  Ausführliche Informationen zum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
Sammlung von Unterschriften
("Eintragungsverfahren")
  • Eintragungszeitraum: acht Tage
  • Persönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich) 
  • 100.000 oder mehr Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) werden erreicht ⇒
    • VB muss im Nationalrat behandelt werden – Bundeswahlbehörde leitet VB an Nationalrat weiter
  Ausführliche Informationen zur Unterzeichnung von Volksbegehren
Parlamentarisches Verfahren
  • VB rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein VB umgesetzt werden soll
  • Vorberatungen im Ausschuss: Beginn spätestens ein Monat nach Zuweisung
  • Beratung des VB im Plenum
  Ausführliche Informationen zum Parlamentarischen Verfahren
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres