Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Verfahrenshilfe

Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

Hinweis

Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Verfahrenshilfeverteidigung" und "Kosten und Verfahrenshilfe" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion