Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Fahrraddiebstahl – Tipps zur Vorbeugung

Jahr für Jahr verschwinden in Österreich tausende Fahrräder. Ein Hauptgrund dafür ist, dass viele Fahrräder nicht oder nur schlecht gesichert abgestellt werden und somit eine leichte Beute darstellen.

Um einen Diebstahl schon im Vorhinein zu verhindern bzw. Fahrräder leichter auffindbar zu machen, ist Folgendes empfehlenswert:

  • Fahrräder im Freien – sofern vorhanden – an einem fix verankerten Gegenstand (z.B. Straßenlaterne) befestigen.
  • Fahrräder, wenn möglich, in einem versperrbaren Raum (Fahrradabstellraum) abstellen. Auch hier das Fahrrad an einem fix verankerten Gegenstand befestigen!
  • Fahrräder auf stark frequentierten Plätzen, bei Dunkelheit auf hell beleuchteten Plätzen abstellen.
  • Das Fahrrad nicht immer am selben Ort abstellen.
  • Alle wesentlichen Merkmale wie Rahmennummer, Fabrikat und besondere Kennzeichen aufschreiben (vorzugsweise im Fahrradpass).
  • Das Fahrrad gut versperren, am besten mit einem Bügel- oder Panzerkabelschloss. Je schwerer und massiver das Schloss ist, desto besser.
  • Teures Zubehör mitnehmen, keine Wertgegenstände in Radtaschen oder am Gepäckträger lassen.
  • Bei Elektrofahrrädern den Akku versperren oder mitnehmen.
  • Werkzeuge aus der Satteltasche nehmen. Diebinnen/Diebe könnten es zum Knacken der Sicherung verwenden.
  • Bei Transport auf dem Autodach abschließbare Träger verwenden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres