Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel
- gegen Urteile der Zivil- bzw. Strafgerichte bzw.
- gegen Bescheide von Gemeindeorganen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (z.B. im Baurecht in bestimmten Bundesländern).
Ausführliche Informationen zu den Themen "Rechtsmittel und Rechtsmittelklagen" im Zivilrecht und "Rechtsmittel" im Strafrecht finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 20. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion