Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Kindergarten und Schule
Wenn Sie gemeinsam mit Kindern umziehen, sollten Sie den Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtung, der Schule und/oder des Horts frühzeitig planen. Sie müssen Ihr Kind in der neuen Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule und/oder im neuen Hort anmelden und in der alten Betreuungseinrichtung abmelden. Achten Sie auf die Anmeldefristen der jeweiligen Institutionen.
Gegebenenfalls ist auch ein neuer Antrag auf Freifahrt und Fahrtenbeihilfe für Schülerinnen/Schüler zu stellen.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Kinderbetreuung" und "Schule" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Tipp
Wenn Ihre Kinder weiterhin die selbe Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/den selben Hort besuchen, vergessen Sie nicht, die Adressänderung bekannt zu geben.
Weiterführende Links
Freifahrt und Fahrtenbeihilfe (→ BKA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion