Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Lichtquellen

Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.

Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.

Die Einwirkung von Lichtquellen darf

  • das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
  • die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.

    Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.

Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion