Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Rechtsmittel
Unter Rechtsmittel versteht man eine formalisierte Anfechtung einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung. Jedes Rechtsmittel ist an eine bestimmte Frist gebunden.
Beispiel
- Das Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung ist der Einspruch.
- Das Rechtsmittel gegen ein Urteil in erster Instanz ist die Berufung.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Rechtsmittel und Rechtsmittelklagen" und "Rechtsmittel" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion