Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Kunststoffverpackungen
Folgendes kann im Kunststoffcontainer bzw. im Gelben Sack entsorgt werden:
- entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
- entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
- entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
- Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.
Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie