Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
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Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Ausfallsbürgschaft

Sinnverwandter Begriff: Schadlosbürgschaft

Die Ausfallsbürgschaft ist gegenüber der Bürgschaft eine eingeschränkte Form der Sicherstellung einer Schuld. Die Ausfallsbürgin/der Ausfallsbürge wird anstatt der Schuldnerin/des Schuldners für die Begleichung der Schulden herangezogen.

Die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann auf die Ausfallsbürgin/den Ausfallsbürgen erst dann zurückgreifen, wenn sie/er zuvor vergeblich (mit Exekution) versucht hat, die Schulden bei der Hauptschuldnerin/dem Hauptschuldner einzutreiben.

Die Verpflichtung zur vorherigen Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen besteht nur dann nicht, wenn die Durchführung einer Zwangsvollstreckung von vornherein aussichtslos ist.

Hinweis

Die Ausfallsbürgin/der Ausfallsbürge muss auch die angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten tragen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Bürgschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 29. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion