Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Lebensmittel

Hinweis

Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen