Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Fischen in Wien – Schonzeiten und Mindestmaße
Für bestimmte Fischarten gibt es in Wien mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische, die während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß gefangen werden, müssen sofort mit der nötigen Vorsicht in das Wasser zurückversetzt werden. Befinden sie sich aber in einem Zustand, der ein Weiterleben nicht erwarten lässt, müssen sie sofort getötet und futtergerecht zerstückelt in das Fischwasser eingebracht werden.
Rechtsgrundlagen
- § 45 Wiener Fischereigesetz
- Verordnung betreffend Schonzeiten und Mindestmaße der Fische sowie Krebse und Muscheltiere
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion