Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Bundesverwaltungsgericht
Es gibt in Österreich elf Verwaltungsgerichte, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die neun Landesverwaltungsgerichte (für jedes Bundesland eines). Damit besteht eine einheitliche gerichtliche Rechtsmittelinstanz im Verwaltungsverfahren.
Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Entscheidungen von Bundesbehörden in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung – mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereiches des Bundesfinanzgerichts. Es werden Verfahren in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt, persönliche Rechte und Fremden- und Asylwesen abgewickelt.
Gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes besteht die Möglichkeit, Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben und/oder eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Verwaltungsgerichtsbarkeit" und "Instanzenzug – Bundesverwaltungsgericht/Bundesfinanzgericht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion