Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Adressänderung: Universität und Fachhochschule
Studierende sind verpflichtet, die Änderung der Zustell- oder Heimatadresse der Studien- und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universität bzw. dem jeweiligen Büro der Fachhochschule zu melden. Die Meldung kann persönlich (Studierendenausweis mitbringen), schriftlich, per Fax oder, wenn angeboten, auch online durchgeführt werden.
Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist dem Brief mit der Bitte um Änderung der Zustell- oder Heimatadresse (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen bzw. mitzufaxen.
Achtung: Falls Sie Studienbeihilfe beziehen, geben Sie die Adressänderung bei der Studienbeihilfenbehörde bekannt.
Erkundigen Sie sich, ob die Bekanntgabe der Adressänderung bei der Universität bedeutet, dass Ihre neue Adresse gleichzeitig auch der Universitätsbibliothek mitgeteilt wird bzw. geben Sie diese gegebenenfalls auch dort bekannt.
Weiterführende Links
Studienbeihilfenbehörde (→ BMBWF)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion