Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
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F +43 7442 511 - 189
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Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer

Wenn die/der Steuerpflichtige oder die jeweilige Partnerin/der jeweilige Partner für ein Kind mit Behinderungen den Kinderabsetzbetrag erhält, steht je nach Grad der Behinderung ein pauschaler Freibetrag zu.

Bei 25- bis 49-prozentiger Behinderung steht der Freibetrag nicht zu, wenn für das Kind Pflegegeld bezogen wird.

Bei einer Behinderung ab 50 Prozent steht erhöhte Familienbeihilfe zu und der Freibetrag ist um das Pflegegeld zu kürzen.​​​

Tipp

Anstelle dieses Pauschalbetrags können aber auch die tatsächlichen Aufwendungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Hinweis

Wenn pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld) bezogen werden, werden diese auf die Aufwendungen angerechnet.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen