Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis – Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Bis zum Ablauf des Einsichtszeitraums können alle Österreicherinnen/Österreicher bzw. – je nach Wahl – auch nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger unter Angabe des Namens und der Wohnadresse schriftlich oder mündlich Berichtigungsanträge gegen das Wählerverzeichnis stellen. Es kann die Aufnahme oder die Streichung einer Person aus diesem gefordert werden.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Wien das Magistratische Bezirksamt
Verfahrensablauf
Zur Begründung des Berichtigungsantrags sind die entsprechenden Belege vorzulegen. Die Behörde prüft den Berichtigungsantrag und korrigiert gegebenenfalls das Wählerverzeichnis.
Rechtsgrundlagen
§ 16 Europawahlordnung (EuWO)
Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres