Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Kindermehrbetrag
Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.
Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.
Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.
Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 10. September 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion