Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Hauptverfahren
Ein Strafverfahren beginnt, sobald die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlung beginnt.
Das strafgerichtliche Hauptverfahren beginnt mit der Einbringung der Anklage. Ab dann darf die Kriminalpolizei nicht mehr von Amts wegen ermitteln, die Verfahrensleitung durch die Staatsanwältin/den Staatsanwalt ist beendet. Beweisaufnahmen und Zwangsmittel müssen ab dann gerichtlich angeordnet sein.
Letzte Aktualisierung: 10. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion