Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
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Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Waffenpass

Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.

Der Waffenpass ist von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, dessen Inhaberin/dessen Inhaber Schusswaffen der Kategorie B ausschließlich erwerben und besitzen, nicht aber führen darf.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Beantragung eines Waffenpasses" und "Waffenrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion