Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Leben in der Stadt Friesach

Hinweis

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten

Rasenmähen

Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

Regelungen bezüglich Kfz

Autowaschen

Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

Hundehaltung

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

Hundekot

Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Stadt

Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag
    • 7 bis 9 Uhr
  • Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 11 Uhr

Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

Kontaktdaten der Stadt

Stadtgemeinde Friesach
Fürstenhofplatz 1
9360 Friesach

Telefon: +43 (0) 4268 221 3
Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
E-Mail: friesach@ktn.gde.at

Amtszeiten:

  • Montag bis Donnerstag
    • 8 bis 16 Uhr
  • Freitag
    • 8 bis 12 Uhr

Parteienverkehr:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
  • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Homepage

Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde
  • oesterreich.gv.at-Redaktion