Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Islamische Trauung

Allgemeine Informationen

Die islamische Trauung erfolgt durch die Erklärung vor einer "theologisch bewanderten" und "moralisch gefestigten" Persönlichkeit und in der Anwesenheit von zumindest zwei Zeugen, die Ehe eingehen zu wollen. Muslimische Männer dürfen jüdische und christliche Frauen heiraten. Muslimische Frauen dürfen jedoch keine nicht-muslimischen Männer heiraten. Die islamische Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist nicht möglich. 

Hinweis

Eine in Österreich bloß kirchliche (konfessionelle) Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig.

Zuständige Stelle

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich nimmt islamische Eheschließungen vor.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Pässe beider Ehepartner
  • Meldezettel beider Ehepartner
  • Geburtsurkunden beider Ehepartner
  • Bei bestehender Vorehe: Scheidungspapiere der Vorehe 

Hinweis

Vor der islamischen Eheschließung wird grundsätzlich auf dem Standesamt geheiratet.

Weiterführende Links

Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (→ IGGÖ)

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion