Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.
Voraussetzungen
- Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
- Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
- Pflege in häuslicher Umgebung
- Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
- Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)
Zuständige Stelle
Die Pensionsversicherung (→ PV)
Rechtsgrundlagen
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Zum Formular
Pensionsversicherung – Selbstversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen
Letzte Aktualisierung: 16. September 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz