Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Letzte Aktualisierung: 21. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft