Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die (aufgrund ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften) als gefährlich festgelegt worden sind.

Diese Abfälle können beispielsweise reizend, entzündbar, toxisch oder karzinogen sein. Insbesondere bei der Behandlung von gefährlichen Abfällen müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Zu gefährlichen Abfällen zählen beispielsweise:

  • Asbestzement
  • Leuchtstoffröhren
  • bestimmte Lösemittel (z.B. Ethanol, Terpentinöl)
  • Eisenbahnschwellen
  • Bildschirmgeräte

Weiterführende Informationen

Gefährliche Abfälle (→ USP)

Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie