Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



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Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Geschäftsfähigkeit

Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

Hinweis

Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

Weiterführende Links

Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

Letzte Aktualisierung: 2. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion