Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Außerstreitverfahren
Im Außerstreitverfahren wird wie im Zivilprozess über privatrechtliche Ansprüche entschieden. Allerdings ist das Außerstreitverfahren flexibler und weniger förmlich als der Zivilprozess. Es eignet sich daher besser für bestimmte, im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehene Angelegenheiten (z.B. Verlassenschaftsverfahren, Unterhaltsverfahren, einvernehmliche Scheidungen, Adoptionen). Die Parteien im Außerstreitverfahren heißen Antragstellerin/Antragsteller und Antragsgegnerin/Antragsgegner.
Letzte Aktualisierung: 23. Jänner 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion