Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
ASVG-Unfallversicherung
Für Studierende aus Österreich und aus Ländern, die mit Österreich ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, besteht eine gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
Es ist keine Anmeldung oder Antragstellung erforderlich und es werden keine Beiträge eingehoben. Für diese Unfallversicherung besteht keine Altersgrenze und sie ist auch nicht an die Familienbeihilfe gebunden.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen (z.B. Unfälle am Weg zur oder von der Universität, Unfälle im Rahmen von ÖH-Tätigkeiten). Auch Berufskrankheiten sind in diesem Zusammenhang abgedeckt.
Dauer
Die Versicherungsdauer entspricht der vorgesehenen Meldung zur Fortsetzung des Studiums (Inskription) und einer angemessenen Zeitspanne zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen.
Unfallmeldung
Eine allfällige Unfallmeldung ist an die Universitätsdirektion zu richten.
Weiterführende Links
Formular für die Unfallmeldung
Rechtsgrundlagen
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung