Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement
Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.
Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die
- Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
- besondere Aktivitäten oder Initiativen,
die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.
Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 15.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
Weiterführender Link
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz