Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
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Herta Plank
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Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Ratenkauf

Sinnverwandte Begriffe: Ratenzahlung, Teilzahlung, Warenkredit

Zur Finanzierung von Konsumgütern bieten einige Unternehmen die Möglichkeit des Ratenkaufs an. Vor allem im Möbel- und Versandhandel können Ratenkäufe vereinbart werden. Die Konsumentinnen/die Konsumenten bekommen die Ware sofort und können den Kaufpreis in Raten abzahlen. Der Ratenkauf entspricht einem Kredit; daher müssen Konsumentinnen/Konsumenten bei Ratenkäufen auch Zinsen zahlen.

Ein Vertrag über den Ratenkauf bzw. Warenkredit muss schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger abgeschlossen werden. Die Warenkreditgeberin/der Warenkreditgeber muss die Konsumentin/den Konsumenten vor Vertragsabschluss über die Kreditkonditionen informieren und ihre/seine Bonität prüfen.

Achtung

Bis zur Zahlung der letzten Rate bleibt das Eigentum an der Ware beim Unternehmen und die Konsumentin/der Konsument kann die Ware nicht weiterverkaufen.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion