Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Prekarium
Sinnverwandter Begriff: Bittleihe
Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann der Verleiher die Sache - im Unterschied zur normalen Leihe - jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um eine widerrufbare Einräumung eines Rechts, aus der sich kein Rechtsanspruch ableitet.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion