Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zum Ablauf

Die Hauptverhandlung ist grundsätzlich öffentlich zugänglich. Aus bestimmten Gründen, wie z.B. der Erörterung des persönlichen Lebensbereichs eines Angeklagten, OpfersZeugen oder Dritten, kann die Öffentlichkeit ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden. 

Bei angeklagten Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre ist die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung von Amts wegen oder auf Antrag auch auszuschließen, wenn das im Interesse des Jugendlichen geboten ist. Im Falle eines Ausschlusses können der gesetzliche Vertreter, die Erziehungsberechtigten, Bewährungshelfer und Vertreter des Kinder- und Jugendhilfeträgers (früher: Jugendwohlfahrtsträger), der Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe dennoch der Hauptverhandlung beiwohnen. 

Jede Hauptverhandlung läuft nach dem folgenden Schema ab: 

Achtung

Während der Hauptverhandlung bis zur Fällung des Urteils kann das Gericht dem Angeklagten unter denselben Voraussetzungen wie zuvor die Staatsanwaltschaft die Diversion anbieten.

Hinweis

Nähere Informationen zur "Diversion" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Bundesministerium für Justiz ( BMJ)

Rechtsgrundlagen

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion