Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



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Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Innehabung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird "innehaben" häufig als "haben" bzw. als "besitzen" verstanden.

Juristisch gesehen ist eine Person Inhaberin/Inhaber einer Sache, wenn sie die Sache zwar in ihrer (tatsächlichen) Macht oder Gewahrsame hat, aber nicht den Willen hat, sie als die ihre zu betrachten und zu behalten.

Dagegen spricht man von Besitz, wenn eine Person zusätzlich zur bloßen Innehabung den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion