Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dabei verpflichtet sich die Verkäuferin/der Verkäufer, das Eigentum an einer Sache gegen Bezahlung durch die Käuferin/den Käufer an diese/diesen zu übergeben.
Letzte Aktualisierung: 12. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion