Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

Hinweis

Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion