Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Selbstversicherung
Personen, die vom System der Pflichtversicherung nicht erfasst sind, können eine freiwillige Selbstversicherung abschließen. Dadurch erhalten auch sie einen Versicherungsschutz.
Es gibt mehrere Arten der Selbstversicherung:
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Personen ohne Pflichtversicherung und ohne Anspruchsberechtigung sowie für Freiberuflerinnen/Freiberufler mit Wahlmöglichkeit
- Frewillige Selbstversicherung (Studierende)
- Freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
- Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Selbstversicherung für anschließende Weiterversicherung
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion