Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Unterhalt
Wann muss ich wem wie viel Unterhalt zahlen? Kann ich Unterhaltsansprüche gerichtlich durchsetzen?
- Allgemeines zum Unterhalt
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern
- Kindesunterhalt
- Unterhaltsleistungen für Kinder (Thema "Nicht eheliche Lebensgemeinschaften")
- Unterhaltsabsetzbetrag (Thema "Geburt")
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Partner
- Unterhaltsansprüche nach der Scheidung (Thema "Scheidung")
- Unterhaltsleistungen für den Partner (Thema "Nicht eheliche Lebensgemeinschaften")
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Eltern
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Letzte Aktualisierung: 8. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion