Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Unterstützung nach Behinderungsarten

Blinde Menschen

  • Förderungen für technische Arbeitsausstattungen
    z.B. Blindentelefonanlage, Braille-Zeile für Computer sowie damit in Verbindung stehende Einschulungskosten
  • Förderungen für soziale Rehabilitation
    • Technische Hilfsmittel wie Lesegeräte und Farberkennungsgeräte für den außerberuflichen Bereich
    • Förderung zur Steigerung der Mobilität
  • Zuschuss zur Anschaffung eines Blindenführhundes
  • Arbeitsassistenz (→ USP) bei der Arbeitsuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz

Gehörlose Menschen

  • Förderungen für soziale Rehabilitation
    Technische Hilfsmittel wie Licht- und Rüttelwecker, Schreibtelefone
  • Erstattung der Kosten für eine Gebärdensprachdolmetscherin/einen Gebärdensprachdolmetscher bei Behördenterminen
  • Arbeitsassistenz (→ USP)
    Bei der Arbeitssuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz (in einigen Bundesländern beherrschen die Arbeitsassistentinnen/Arbeitsassistenten die Gebärdensprache)

Rollstuhlfahrer und schwerst gehbehinderte Menschen

Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer sowie schwerst gehbehinderte Menschen, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung nicht zumutbar ist, erhalten insbesondere:

Tipp

Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) sowie für die soziale Rehabilitation die Länder die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

Letzte Aktualisierung: 6. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz