Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
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T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Fischen in Vorarlberg – Schonzeiten und Mindestmaße
Für bestimmte Fischarten gibt es in Vorarlberg mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische mit einer geringeren Größe als dem Mindestmaß sowie während der Schonzeit gefangene Fische muss die Fischerin/der Fischer sorgfältig vom Angelhaken lösen und unverzüglich ins Gewässer zurücksetzen. Falls ein sorgfältiges Lösen vom Haken nicht möglich ist, muss die Schnur auf Höhe des Mauls abgeschnitten und der Fisch schonend ins Wasser zurückgesetzt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 15 Vorarlberger Fischereigesetz
- §§ 7, 14 Verordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2024
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